Aktuelles

Ab sofort suchen wir für die Allgemeinarztpraxis eine(n) MFA, VERAH (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30h/Wo), ggf. auch als Quereinstieg aus dem Bereich der Pflege. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne für weitere Einzelheiten an, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung auch gerne direkt per e-mail an unsere Praxismailadresse (kontakt@allgemeinarztpraxis-burazanis.de).

Außerhalb der Sprechzeiten und in dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte den Arztruf Hamburg (Tel.: 116 117) oder bei Notfällen die Rettungsleitstelle (Tel.: 112).

Als Ihre zuverlässige, inhabergeführte und langjährig tätige Allgemeinarztpraxis vor Ort möchten wir Ihnen unsere Meinung zur früheren und aktuellen Gesundheitspolitik nicht vorenthalten. Wir haben in Hoffnung auf Einführung und Einhaltung wiederholt gebrochener Versprechen der Politik auf „bessere Zeiten“ und auf eine faire Vergütung unserer hausärztlichen Arbeit an und mit Ihnen als Patienten die letzten Jahre unsere Füße und Münder still gehalten und einfach unsere hausärztliche Arbeit getan. Die ambulante medizinische Versorgung trägt über 90% der Patientenversorgung in Deutschland und ist dabei bei weitem nicht der größte „Kostenfaktor“ der gesetzlichen Gesundheitsversorgung. Wir bekommen allerdings schon seit Jahren nur eine quotierte Vergütung, d.h. einen Teil (2024 sogar nur bis ca. 70% unserer hausärztlichen Arbeit in Hamburg) der Leistungen von den Krankenkassen bezahlt, den übrigen Teil unserer Arbeit haben wir die letzten Jahre quasi „verschenkt“. Diese systemische Ungerechtigkeit wurde von den Verantwortlichen im deutschen Gesundheitssystem gerne stillschweigend und billigend hingenommen und von uns „Hausärzten und Gutmenschen“ lange Zeit gesellschaftlich mitgetragen. Ab Ende 2025 sollte vieles anders werden und mit einer Entbudgetierung im Hausarztbereich sollten wir endlich (nach über 20 Jahren nur teilweiser Bezahlung) die Leistungen, die wir tagtäglich für Sie, unsere Patienten, erbringen fast vollständig vergütet bekommen, was ja in jedem anderen Unternehmen oder Beruf als ohnehin selbstverständlich gilt.

Für unsere Geduld, Durchhaltevermögen und auch Angebot der aktiven Mitgestaltung Ihrer zukünftigen Gesundheitsversorgung (Stichwort Primärarztsystem) dankt Ihnen und uns die aktuelle Gesundheitspolitik jetzt mit neuen Sparplänen vor allem bei den gesetzlich krankenversicherten Beitragszahlern und bei uns ambulanten Leistungserbringern vor Ort, also Haus-, Kinder- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten.

Das am 10.07.2026 im Bundestag und Bundesrat verabschiedete Beitragsstabilisierungsgesetz und die daraus resultierenden „Einsparungen“ bedeuten für uns niedergelassene Ärzte wieder konkrete und relevante Honorarverluste und „Bezahldeckelungen“ ab 2027. Wir sollen also verpflichtend einen nicht unbeträchtlichen Teil unserer Arbeitsleistung zukünftig wieder verschenken und das bei auch bei uns stetig steigender Betriebskosten.

Die erneuten Honorarbegrenzungen werden daher Ihre Patientenversorgung direkt negativ beeinflussen, d.h. z.B. Aufnahmestopps von Patienten bei Hausarztpraxen, Terminwartezeiten von 3 Monaten oder länger auch bei Hausärzten, weniger (Akut)sprechstundenkapazität bei Hausärzten und noch längere Wartezeiten auf Facharzttermine, da die Dringlichkeitsüberweisungen (Dringlichkeitscode via Terminservicestelle bzw. Hausarztvermittlungsfall) quasi abgeschafft wurden, etc.., Der sinnvolle, effiziente und schnelle Zugang von Patienten im ambulanten hausärztlichen Versorgungsbereich war also „gestern“ und das sehenden Auges so von der Bundespolitik gewollt.

Dies steht im krassen und politisch offensichtlich nicht ehrlich kommuniziertem Widerspruch zu angeblichen Termingarantien, Sicherung der ambulanten Notfallversorgung 24/7 und geplanten neuen Leitstrukturen, wie das Primärarztsystem, da erneute Kürzungen von Vergütung selbstverständlich keine Ausweitung von Leistungen durch uns bedeuten können und werden.

Wir möchten daher, dass Sie als unsere Patienten dies erfahren, verstehen und gemeinsam mit uns gegen diese wieder mal einseitige, kurzsichtige und unserer Meinung nach nicht zielführende und vor allem nicht nachhaltige Spar- und Gesundheitspolitik protestieren, denn es geht dabei nicht nur um das Fortbestehen von uns ambulanten Grundversorgern, sondern auch um Ihre zukünftige ambulante Gesundheitsversorgung vor Ort.

Weitere Infos zu diesem Thema können Sie gerne auf den Webseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) und des Hausärzteverbands nachlesen.

Wir nehmen an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV), die mittlerweile von vielen gesetzliche Krankenkassen angeboten wird, teil. Wenn Sie Interesse haben und auch teilnehmen möchten bedeutet das für Sie, dass sie die wichtige Lotsen- und Steuerungsfunktion Ihres Hausarztes stärken und dazu beitragen, die Hausarztposition und -standort mit den daraus resultierenden Vorteilen für Sie auch zukünftig zu erhalten.

Mit Ihrem „Ja“ zum Hausarztprogramm bekennen Sie sich zu Ihrem Hausarzt Dr. Burazanis und „binden“ sich für mindestens 12 Monate an diese Hausarztpraxis als Ihr primärer Ansprechpartner. Dazu „verpflichten“ sie sich, wie übrigens bisher schon so bei uns praktiziert, Facharztüberweisungen mit einer spezifischen Fragestellung bei uns ausstellen zu lassen (für gynäkologische, augenärztliche oder Notfallkonsultationen benötigen sie keine Überweisungen) und im Vertretungsfall einen HzV Arzt aufzusuchen (sind unsere bekannten Vertretungspraxen in der Nähe).

Neben dem Mehrwert der zentralen Befundzusammenführung bei uns lassen sich so ambulante (Facharzt-)untersuchungen besser planen und unnötige Doppeluntersuchungen oder nicht zielführende Diagnostik vermeiden. Als zusätzlichen Bonus für Sie als Patient können wir die Gesundheitsuntersuchung 35+ dafür alle 2 Jahre, bei einigen Kassen auch jährlich mit Ihnen durchführen (sonst alle 3 Jahre). Detaillierte Informationen erhalten Sie gerne persönlich bei uns in der Praxis.

Anfang 2024 wurde das eRezept verpflichtend eingeführt. Da die Erstellung von eRezepten einen höheren zeitlichen Aufwand für uns bedeutet, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine eRezepte an der Patientenanmeldung im laufenden Sprechstundenbetrieb ausstellen können.

Ihre eRezeptanforderungen werden von uns jeweils am Ende eines Sprechstundenblocks gebündelt in die Cloud hochgeladen. Sie können dann Ihr eRezept erfahrungsgemäß spätestens am Folgetag mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke „einlösen“.

Dringliche eRezepte in der Akutsprechstunde werden selbstverständlich sofort erstellt. Für bestimmte Verordnungen/Ausnahmen (z.B. BTM, OTC, Verbands- und Hilfsmittel, Heilmittel) bleibt das analoge Rezept, welches Sie weiterhin bei uns persönlich abholen können, bestehen.

Bitte nicht vergessen, ohne vorheriges Einlesen Ihrer Versicherungskarte dürfen wir weiterhin keine Verordnungen ausstellen.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Anfang 2023 wurde die eAU verpflichtend eingeführt. Dabei übersenden wir die dafür notwendigen Daten digital Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber kann sich dort die für Ihn relevanten Daten abrufen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit mitteilen und sind, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr verpflichtet schriftliche Ausfertigungen postalisch an die Kasse oder den Arbeitgeber zu versenden.

Im Ausnahmefall und auf Wunsch erhalten Sie ein Versicherten- oder Arbeitgeberexemplar in Papierform.

Erkältungszeit, da war doch was?

Wir erleben in unserem Praxisalltag aktuell einen saisonal bedingten starken Anstieg von Infekten der Atemwege (grippale Infekte, Influenza und COVID). Die momentan vorherrschende Coronavariante verursacht überwiegend milde Verläufe, ähnlich einer grippalen Erkältungssymptomatik, häufig mit Verdauungsstörungen, die „echte Grippe“ hingegen macht nach unseren bisherigen Erfahrung auch 20-55jährige stärker und länger krank (s. RKI Berichte/Monitoring). In diesem Zusammenhang möchten wir an die Möglichkeit einer jährlichen Grippeschutzimpfung erinnern, die zwar keinen 100% Ansteckungsschutz verspricht, aber den Verlauf einer Influenzaerkrankung deutlich „entschärfen“ kann.

Wir halten unsere Hygienestandards im hausärztlichen Praxisalltag zu Ihrem Schutz für notwendig. Dies bedeutet, dass wir Patienten mit grippalen Infektsymptomen bitten, unsere Praxisräumlichkeiten nur mit einem geeigneten medizinischen Mundschutz (muss nicht den Klassifizierungen FFP2/3 entsprechen) zu betreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis, insbesondere im Namen unserer älteren, immungeschwächten und multimorbiden Patienten.

Falls sie mal Ihre medizinische Maske vergessen haben bekommen Sie auf Nachfrage einfach ein Exemplar an der Anmeldung ausgehändigt!