Urlaub und Vertretung:
Die Allgemeinarztpraxis ist zu den regulären Sprechzeiten diese Woche geöffnet.
Mein Hausarztprogramm:
Wir nehmen an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV), die mittlerweile von vielen gesetzliche Krankenkassen angeboten wird, teil. Wenn Sie Interesse haben und auch teilnehmen möchten bedeutet das für Sie, dass sie die wichtige Lotsen- und Steuerungsfunktion Ihres Hausarztes stärken und dazu beitragen, die Hausarztposition und -standort mit den daraus resultierenden Vorteilen für Sie auch zukünftig zu erhalten.
Mit Ihrem „Ja“ zum Hausarztprogramm bekennen Sie sich zu Ihrem Hausarzt Dr. Burazanis und „binden“ sich für mindestens 12 Monate an diese Hausarztpraxis als Ihr primärer Ansprechpartner. Dazu „verpflichten“ sie sich, wie übrigens bisher schon so bei uns praktiziert, Facharztüberweisungen mit einer spezifischen Fragestellung bei uns ausstellen zu lassen (für gynäkologische, augenärztliche oder Notfallkonsultationen benötigen sie keine Überweisungen) und im Vertretungsfall einen HzV Arzt aufzusuchen (sind unsere bekannten Vertretungspraxen im Umfeld).
Neben dem Mehrwert der zentralen Befundzusammenführung bei uns lassen sich so ambulante (Facharzt-)untersuchungen besser planen und unnötige Doppeluntersuchungen oder nicht zielführende Diagnostik vermeiden. Als zusätzlichen Bonus für Sie als Patient können wir die Gesundheitsuntersuchung 35+ dafür alle 2 Jahre, bei einigen Kassen auch jährlich mit Ihnen durchführen (sonst alle 3Jahre). Detaillierte Informationen erhalten Sie gerne persönlich bei uns in der Praxis.
elektronisches Rezept:
Anfang 2024 wurde das eRezept verpflichtend eingeführt. Da die Erstellung von eRezepten einen höheren zeitlichen Aufwand für uns bedeutet, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine eRezepte an der Patientenanmeldung im laufenden Sprechstundenbetrieb ausstellen können.
Ihre eRezeptanforderungen werden von uns jeweils am Ende eines Sprechstundenblocks gebündelt in die Cloud hochgeladen. Sie können dann Ihr eRezept erfahrungsgemäß spätestens am Folgetag mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke „einlösen“.
Dringliche eRezepte in der Akutsprechstunde werden selbstverständlich sofort erstellt. Für bestimmte Verordnungen/Ausnahmen (z.B. BTM, OTC, Verbands- und Hilfsmittel, Heilmittel) bleibt das analoge Rezept, welches Sie weiterhin bei uns persönlich abholen können, bestehen.
Bitte nicht vergessen, ohne vorheriges Einlesen Ihrer Versicherungskarte dürfen wir weiterhin keine Verordnungen ausstellen.
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Anfang 2023 wurde die eAU verpflichtend eingeführt. Dabei übersenden wir die dafür notwendigen Daten digital Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber kann sich dort die für Ihn relevanten Daten abrufen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit mitteilen und sind, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr verpflichtet schriftliche Ausfertigungen postalisch an die Kasse oder den Arbeitgeber zu versenden.
Im Ausnahmefall und auf Wunsch erhalten Sie ein Versicherten- oder Arbeitgeberexemplar in Papierform.
Erkältungszeit, da war doch was?
Auch wenn in Zeiten „nach der COVID Pandemie“ aktuell das Coronavirus im politischen, medialen und gesellschaftlichen Bewusstsein kaum stattfindet erleben wir in unserem Praxisalltag aktuell eine saisonal bedingte und sehr starke Atemwegsinfektwelle (grippale Infekte, Influenza und COVID). Die momentan vorherrschende Coronavariante verursacht überwiegend milde Verläufe, ähnlich einer grippalen Erkältungssymptomatik, häufig mit Verdauungsstörungen, die „echte Grippe 2024/25“ hingegen macht nach unseren bisherigen Erfahrung auch 20-55jährige stärker und länger krank (s. RKI Berichte/Monitoring). In diesem Zusammenhang möchten wir an die Möglichkeit einer jährlichen Grippeschutzimpfung erinnern, die zwar keinen 100% Ansteckungsschutz verspricht, aber den Verlauf einer Influenzaerkrankung deutlich „entschärfen“ kann.
Wir halten unsere Hygienestandards im hausärztlichen Praxisalltag zu Ihrem Schutz für notwendig. Dies bedeutet, dass wir Patienten mit grippalen Infektsymptomen bitten, unsere Praxisräumlichkeiten nur mit einem geeigneten medizinischen Mundschutz (muss nicht den Klassifizierungen FFP2/3 entsprechen) zu betreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis, insbesondere im Namen unserer älteren, immungeschwächten und multimorbiden Patienten.
Falls sie mal Ihre medizinische Maske vergessen haben bekommen Sie auf Nachfrage einfach ein Exemplar an der Anmeldung ausgehändigt!